Bürgerliches Gesetzbuch

  1. Seitdem ist es umstritten, ob eine Vertragsstrafe noch zulässig ist, da Paragraph 309 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in neuer Fassung eine Vertragsstrafe in Form einer einseitig vorgegebenen Vertragsklausel verbietet. ( Quelle: Abendblatt vom 17.10.2004)
  2. Wie das IHK-Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar berichtete, muß der Sicherungsschein nach Paragraph 651 k Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch nunmehr bei jeder Anzahlung übergeben werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Das OLG Celle entschied, daß auch der Gemeinschaft das sogenannte Zurückbehaltungsrecht (273 Bürgerliches Gesetzbuch) zustehe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Info zum Thema: Ist verboten seit Juli 2000 (§ 1631 Abstatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). ( Quelle: BILD)
  5. Vermietung der Räume als Werkswohnung (§ 575 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.09.2001)